Cannabisgesetz 2025: Legal Anbauen, Besitzen & Konsumieren – Der große Leitfaden für Deutschland

Cannabisgesetz 2025: Legal Anbauen, Besitzen & Konsumieren – Der große Leitfaden für Deutschland

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das neue Cannabisgesetz (KCanG). Mit der Teillegalisierung wurde der private Eigenanbau, der Besitz und der gemeinschaftliche Anbau in Social Clubs neu geregelt. Ziel ist es, den Schwarzmarkt zu reduzieren, Prävention zu stärken und Konsumenten besser zu schützen.

Dieser Beitrag bietet dir die aktuellste, umfassendste und klar strukturierte Übersicht über sämtliche Regeln rund um Besitz, Konsum, Eigenanbau, Jugendschutz, Medizinalcannabis, Social Clubs und rechtliche Konsequenzen. Alle Informationen wurden auf Grundlage der offiziellen Veröffentlichungen bis Dezember 2025 zusammengestellt.


Inhaltsverzeichnis


1. Kernpunkte des Cannabisgesetzes 2025

Das Cannabisgesetz (KCanG) markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Nach Jahrzehnten erfolgloser Verbotsstrategien setzt die Bundesregierung nun auf Regulierung, Gesundheitsförderung und Reduktion des Schwarzmarktes.

Was ist jetzt erlaubt?

  • Besitz im öffentlichen Raum: bis 25 g Cannabis.
  • Besitz im privaten Raum: bis 50 g Cannabis.
  • Eigene Cannabispflanzen: bis zu 3 Pflanzen pro erwachsener Person.
  • Erwerb & Besitz von Samen: legal aus EU-Staaten.
  • Anbauvereinigungen: gemeinschaftlicher Anbau ist erlaubt (seit Juli 2024).

Was bleibt verboten?

  • Einfuhr von Cannabis aus Nicht-EU-Ländern.
  • Verkauf oder Weitergabe außerhalb von Social Clubs.
  • Konsum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen & Sportstätten.
  • Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7–20 Uhr.
  • Werbung für Cannabisprodukte oder Clubs.

2. Gesundheit, Risiken & Prävention

Cannabis kann entspannen, Schmerzen lindern und Stress reduzieren – birgt jedoch auch Risiken. Besonders bei Jugendlichen, Vielkonsumierenden oder Menschen mit psychischen Vorerkrankungen.

Kurzfristige Wirkungen

  • Entspannung & Euphorie
  • Veränderte Wahrnehmung
  • Herzrasen, Angst, Panik (v. a. bei Unerfahrenen)
  • Reaktions- und Konzentrationsverlust

Langzeitrisiken

  • Abhängigkeitspotenzial (ca. 8–10 % aller Konsumenten)
  • Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung bei Jugendlichen
  • Erhöhtes Psychoserisiko bei genetischer Vorbelastung

3. Kinder- & Jugendschutz

Für Jugendliche ist der Konsum verboten – aufgrund erhöhter gesundheitlicher Risiken. Daher gelten strenge Schutzmaßnahmen.

  • Besitz & Konsum für Minderjährige: strikt verboten.
  • Weitergabe an Minderjährige: strafbar.
  • Mindestabstand von 100 m zu sensiblen Einrichtungen.
  • Clubs dürfen nur Erwachsene ab 18 Jahren aufnehmen.

4. Besitz & Konsum – Was ist erlaubt?

Hier die wichtigsten Regeln für Erwachsene:

Öffentlich bis 25 g
Privat bis 50 g
Konsum eingeschränkt erlaubt
Verbotene Orte Schulen, Spielplätze, Sportstätten, Fußgängerzonen (7–20 Uhr)

5. Privater Eigenanbau

Erwachsene dürfen bis zu 3 Cannabispflanzen pro Person anbauen.

Wichtige Vorgaben:

  • Pflanzen müssen gegen Zugriff durch Minderjährige gesichert sein.
  • Ertrag zählt zur privaten Besitzgrenze.
  • Weitergabe an Freunde ist verboten.

6. Cannabis Social Clubs – Regeln

  • Nur für Personen ab 18 Jahren.
  • Maximal 500 Mitglieder.
  • Weitergabe nur an Mitglieder.
  • THC-Grenze für 18–21-Jährige: max. 10 % THC.
  • Ausgaben pro Mitglied:
    • 25 g pro Tag
    • 50 g pro Monat
    • 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat

7. Cannabis im Straßenverkehr (Stand 2025)

Seit August 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert:

THC-Grenzwert 3,5 ng/ml Blutserum
Gefahr THC ist lange nachweisbar → Risiko trotz Tagen Pause

Kombination von Alkohol + Cannabis ist besonders gefährlich und strafbar.


8. Ordnungswidrigkeiten & Strafrecht

Strafbar:

  • Besitz über 25 g (öffentlich)
  • Besitz über 50 g (privat)
  • Mehr als 3 Pflanzen pro Person
  • Weitergabe an Minderjährige

Bußgelder:

Geringfügige Überschreitung bis 30 g: Ordnungswidrigkeit, Geldbuße
Deutliche Überschreitung Strafverfahren, ggf. Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

9. Medizinalcannabis – Gesetzesänderung Oktober 2025

Im Oktober 2025 wurde das Medizinal-Cannabisgesetz verschärft, nachdem Importe um 400 % gestiegen waren und massiver Missbrauch durch Online-Verordnungen ohne Untersuchung festgestellt wurde.

Wichtigste Änderungen:

  • Verschreibung nur nach persönlichem Arztkontakt.
  • Mindestens 1 persönlicher Termin pro 4 Quartale.
  • Telemedizin nur für Folgeverschreibungen erlaubt.
  • Versandhandel verboten – Abholung in Apotheke Pflicht.
  • Mehr Beratung, strengere Kontrolle, weniger Missbrauch.

Damit wird Medizinalcannabis wieder klar von Genusscannabis getrennt.


10. Mythen & Fakten

  • "Alle kiffen jetzt." – Falsch. Studien zeigen nur minimalen Anstieg.
  • "Cannabis ist harmlos." – Falsch. Risiken bestehen weiterhin.
  • "Man wird nicht abhängig." – Falsch. Ca. 10 % entwickeln eine Abhängigkeit.
  • "Space Cookies sind ungefährlich." – Falsch. Gefahr der Überdosierung.

11. Häufig gestellte Fragen

Wie viele Pflanzen darf ich anbauen?

Bis zu 3 Pflanzen pro erwachsene Person.

Darf ich mein Cannabis verschenken?

Nein. Jede Weitergabe ist strafbar, außer innerhalb von Social Clubs.

Wo darf ich öffentlich konsumieren?

Überall außer in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, Sportstätten sowie in Fußgängerzonen von 7–20 Uhr.

Ist Autofahren nach dem Kiffen erlaubt?

Nur unter dem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC – aber THC bleibt lange im Blut.


Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert, sobald neue Daten, Gesetzesänderungen oder Forschungsergebnisse vorliegen. Stand: Dezember 2025.